Teilnahmebedingungen für "Free Tickets for Female Talents"
Für die Teilnahme am Wettbewerb „FREE TICKETS FOR FEMALE TALENTS“ (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt die Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen an.
1. Veranstalter
Veranstalterin des Wettbewerbs ist die SPORTFIVE Germany GmbH, Barcastraße 5, 22087 Hamburg (nachfolgend „SPORTFIVE“ oder „Veranstalterin“ genannt).
2. Teilnahme
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb musst Du folgende Schritte unternehmen:
Deine Kontaktdaten einfügen, damit wir Dich im Falle des Gewinns kontaktieren können
Die Frage beantworten, ob Du bereits an einer SPOBIS Conference teilgenommen hast und
Eine kurze Begründung schreiben, warum Du unbedingt bei der SPOBIS Conference 2025 dabei sein möchtest.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind ausschließlich weiblich-gelesene, natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei Beginn des Wettbewerbszeitraums bereits über 18 Jahre alt sind (im Folgenden „Teilnehmerinnen“ genannt). Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Tickets werden ebenfalls nur an Teilnehmerinnen mit einem Mindestalter von 18 Jahren vergeben.
Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmerinnen vom Wettbewerb auszuschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, den Wettbewerb zu beeinflussen.
Alle Teilnehmerinnen, die bis zum 05.01.2025 (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“ genannt) die vorstehend genannten Schritte durchführen, nehmen am Wettbewerb teil. Es sei denn, sie werden gemäß der Regelung des vorstehenden Absatzes ausgeschlossen.
Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Die Teilnahme an der Aktion ist weder vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung noch von der Bestellung eines Newsletters abhängig.
3. Preise
Ein Ticket, das zur Teilnahme an der SPOBIS Conference 2025 am 05. und 06.02.2025 berechtigt.
Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Preises ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, egal ob mit oder ohne Zuzahlung, andere als die vom Wettbewerb vorgesehenen Preise anzufordern.
4. Feststellung der Gewinnerinnen und Gewinnbenachrichtigung
Die Ermittlung der Gewinnerinnen erfolgt durch eine Jury, die die besten 100 Begründungen für eine Teilnahme an der SPOBIS Conference 2025 kürt.
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail an die von der Teilnehmerinnen angegebenen Kontaktdaten. SPORTFIVE übernimmt keinerlei Verantwortung, sollte die Gewinnbenachrichtigung die Teilnehmerin aufgrund unvollständig angegebener Daten nicht erreichen. Gleiches gilt auch für falsch angegebene oder ausgedachte Daten, oder zum Zeitpunkt der Benachrichtigung nicht mehr aktive E-Mailadressen.
5. Übergabe/Zustellung des Gewinns
Die Gewinne werden den Gewinnerinnen kostenfrei nach der Auslosung zugestellt.
6. Haftung
Die Veranstalterin haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für die von der Veranstalterin ausdrücklich gewährte Garantien / Zusicherungen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wobei die Höhe der Ersatzansprüche summenmäßig begrenzt ist auf die vorhersehbaren, unmittelbaren Schäden. Eine Haftung der Veranstalterin für mittelbare Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen.
7. Ausschluss vom und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
SPORTFIVE ist berechtigt solche Teilnehmerinnen vom Wettbewerb auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen und/oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, Preise können in diesen Fällen auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, abzubrechen oder zu unterbrechen. Hierzu ist er insbesondere aus solchen technischen und/oder rechtlichen Gründen befugt, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen. Eine Ermittlung der Gewinnerinnen findet im Falle einer Beendigung nicht statt.
Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin bei vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs sind ausgeschlossen.
8. Datenschutzbestimmungen
SPORTFIVE erhebt, verarbeitet und nutzt als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (neu) alle im Rahmen dieses Wettbewerbs an SPORTFIVE mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs und stets im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. SPORTFIVE wird die Daten der Teilnehmerinnen mit der Veranstalterin der SPOBIS Conference 2025, der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42–90 (Haus 11), 22761 Hamburg, zum Zwecke der Durchführung des Ticket-Zuteilungsverfahrens und für weitere Ticket-Verwaltungszwecke übermitteln. Weitere Informationen zum Datenschutz bei SPORTFIVE finden Sie in der Datenschutzerklärung von Wettbewerb.
Am Wettbewerb teilnehmende Personen stimmen der Verwendung der persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu.
Teilnehmerinnen haben das gesetzliche Recht auf unentgeltliche Auskunft über die von SPORTFIVE gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser personenbezogenen Daten. Um die genannten Rechte geltend zu machen, können sich die Teilnehmer an [email protected] wenden.
Im Falle eines Löschungsbegehrens vor Ende des Wettbewerbs, ist mit diesem Löschungsbegehren die Beendigung der Teilnahme am Wettbewerb verbunden.
9. Sonstige Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmerinnen und der Veranstalterin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit rechtlich zulässig, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.